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© Mayr Treppen 2011

 

 


Hinweis Massivholztreppen

1. Da die Massivholztreppe erst zur Fertigstellung des Rohbaus eingebaut werden kann, steht Ihnen während der Rohbauzeit keine begehbare Treppe zur Verfügung. Hier haben Sie jedoch die Möglichkeit bei uns eine so genannte Rohbautreppe anzumieten.

2. Da die Boden- und Wandbeläge an die Treppenanlage angearbeitet werden müssen, kann das Aufbringen von Rauputz, Tapeten und Bodenbeläge erst nach Einbau der Treppenanlage ausgeführt werden.

3. Das Aufmass kann erst nach Verlegung des Estrichbodens vorgenommen werden.

4. Die Lieferzeit für Massivholtreppen beträgt ca. 5 - 6 Wochen nach Aufmass, schriftlicher Auftragsbestätigung, und technischer Klärung. Die Lieferzeit kann, je nach Absprache, variieren.

5. Holz ist ein Naturprodukt, deshalb sind Abweichungen in Farbe und Struktur sowie das Vorhandensein von kleinen, festgewachsenen gesunden Ästen unvermeidlich. Handelsübliche materialbedingte Farb-, Struktur- oder sonstige Holzabweichungen sind deshalb zulässig und stellen kein Reklamationsgrund dar.

6. Abweichungen von vorgelegten Mustern, Ausstellungsstücken und von Abbildungen in Verkaufs- und sonstigen Unterlagen sind, aus den gleichen Gründen wie unter Punkt 5 erläutert, unvermeidbar.


 


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